"Wenn alte Menschen um Besitz und Entscheidungsfreiheit gebracht werden": In dem Beitrag ging es nur zum Teil um die "klassische" Erbschleicherei, bei welcher eine testamentarische Erbeinsetzung angestrebt wird. Inzwischen ist die "Erbschleicherei zu Lebzeiten" durch den Missbrauch einer Vorsorgevollmacht mindestens genau so gefährlich. Dazu konnte sich auch der VorsorgeAnwalt e.V. durch seinen Geschäftsführer Dr. Dietmar Kurze äußern und auf Probleme und Lösungen hinweisen.
Für kurze Zeit noch zum Nachhören:
http://www.kulturradio.de/programm/sendungen/140610/kulturtermin_1904.html